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15 Jahre IIK Regionalplanung

Am 28. und 29. Oktober 2011 trafen sich die Mitglieder des Informations- und Initiativkreises (IIK) Regionalplanung der ARL in Kassel zu ihrer 30. Zusammenkunft seit der Gründung des Gremiums vor 15 Jahren. Seinen Ausgangspunkt hat der IIK im Arbeitskreis „Regionalplanung 2000“, der im Jahr 1995 seine Ergebnisse der Fachöffentlichkeit vorlegte. ARL-Generalsekretär Prof. Dr.-Ing. Dietmar Scholich, Hannover, und der damalige AK-Leiter Prof. Dr. Hans Kistenmacher, Kaiserslautern, die beide zu den Gründungsmitgliedern des IIK gehören, würdigten die Arbeit, die dieses einzigartige Forschungsnetzwerk unter dem Dach der Akademie in den zurückliegenden eineinhalb Jahrzehnten geleistet hat. Der Kreis wurde von Beginn an schrittweise und gezielt personell weiterentwickelt. In Kassel nahmen erstmals die neu berufenen Mitglieder Dipl.-Ing. Ansgar Kuschel, Regionalplaner bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, Neuruppin, Reg.-Rätin Stefanie Mattern, Regierung von Unterfranken, Würzburg, Dipl.-Ing. Stefano Panebianco, Regionalplaner beim Landkreis Harburg, und Dipl.-Ing. Christoph Trinemeier, Ltd. Direktor des Verbandes Region Rhein-Neckar, Mannheim, teil. Neu im IIK ist auch Reg.-Dir. Roland Wernig, Planungsgemeinschaft Region Trier.

Logistik und Verkehrsinfrastruktur

Im Rahmen der bisherigen Beschäftigung mit dieser raumbedeutsamen Thematik hat der IIK am 29.09.2011 in Hannover einen Expertenworkshop durchgeführt, bei dem Vertreter von Unternehmen der Logistikbranche eingebunden wurden. Die Ergebnisse des Workshops (siehe den gesonderten Bericht in diesem Heft) bildeten den Ausgangspunkt für die Diskussion in Kassel.

Die Europäische Kommission hat aktuell eine Fortschreibung der Transeuropäischen Netze (TEN) mit Blick auf Trimodalität sowie auf Korridore und Knoten vorgelegt. Entsprechend haben sich auch in Deutschland Logistikschwerpunkte (Korridore und Knoten) herausgebildet. Daneben finden sich aber auch dezentrale Strukturen in einzelnen Ländern. Welche Lösung auch bevorzugt wird, notwendig ist die raumplanerische Einflussnahme im Zuge von Standortsicherung und Vorsorgeplanung, denn die Nachfrage steigt und führt zu Flächenbedarfen, die auf bestehenden Standorten nicht realisiert werden können. Dafür werden bereits Masterpläne Logistik und regionale Logistikkonzepte erarbeitet.

Zum Handeln aufgerufen ist aufgrund der großräumigen Wirkungen logistischer Maßnahmen zunächst die Landesplanung. Daneben ist wegen der Koordinierungsnotwendigkeiten vor allem die Regionalplanung gefragt, die dafür aber Hilfestellungen benötigt. Insofern strebt der IIK an, einen Leitfaden für die Regionalplanungspraxis mit bspw. wichtigen Standortanforderungen (Kriterien), Akteuren und Best Practices für die Beurteilung von Standorteignungen zu erarbeiten.

Beispiel für marktoptimale Logistikflächen: Airport Business Park Langenhagen
[Abbildung aus Powerpoint Präsentation von Matthias Böhle, 2011]

Große Infrastrukturprojekte und Regionalplanung

Die ARL befasst sich bereits seit einiger Zeit mit der Frage, inwieweit raumplanerische Instrumente und Maßnahmen die Akzeptanz von Infrastrukturgroßvorhaben verbessern können, etwa im Bereich der Energieversorgung oder des Verkehrs. Der ARL-Kongress 2012 ist dieser Thematik ebenso gewidmet wie Kooperationsvorhaben mit Österreich, Russland und der Schweiz. Der IIK prüft, ob er einen weiteren Forschungsbaustein beisteuern kann. Dafür fand in Kassel eine erste Beratungsrunde statt.

Es bestand Einigkeit darüber, dass zunächst an konkreten Beispielen aus unterschiedlichen Infrastrukturbereichen (Projekttypen) aufgezeigt werden muss, wer planerisch verantwortlich ist und wo die spezifischen Zuständigkeiten der Regionalplanung liegen. Vor diesem Hintergrund können Änderungs- und Ergänzungserfordernisse bei der Regionalplanung aufgezeigt werden. Konsens herrschte auch bezüglich der Einschätzung, dass Kommunikation der zentrale Schlüssel für eine erfolgreiche Planung ist. Es ist wichtig, frühzeitig abzuklären, wer wann und wie in den Informationsprozess einzubeziehen ist. Um Planverfahren frühzeitig und dauerhaft kommunikativ zu begleiten, sind entsprechende finanzielle und personelle (am besten professionelle) Ressourcen zwingend erforderlich. Mit beidem ist die Regionalplanung in Deutschland in nur wenigen Teilräumen ausgestattet.

Geodaten

Am Beispiel der Energiewende werden die Anforderungen an Geodaten deutlich. Die planerischen Konzepte müssen mit qualitativ angemessenen Daten untermauert werden, denn hier legen bspw. Gerichte immer höhere Messlatten an. Allerdings ist der Datenzugang für die Regionalplanung nicht immer gegeben, etwa infolge von Privatisierungen bei den Netzinfrastrukturen (z. B. Energieleitungen), oder der Zugang ist durch hohe Kosten erschwert.

Auf der anderen Seite ist es lohnenswert, Beispiele aus dem Bereich der Regionalplanung, wie den Energie-Atlas und das Projekt DACH+ aus dem Grenzraum Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein, stärker in die Planungsszene zu kommunizieren. Diese Beispiele verdeutlichen, welche Daten seitens der Regionalplanung benötigt werden, wo sie zu finden sind und wie sie gewonnen werden können.
Der IIK wird zunächst mit der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Kontakt treten, um Schritte für eine verbesserte Geodatenverfügbarkeit abzustimmen.

Planerischer Steuerungsbedarf im Außenbereich

Der planerische Außenbereich ist Interessengebiet unterschiedlichster Nutzungen und er steht unter zunehmendem Nutzungsdruck. Insbesondere mit dem Planungsrecht, hier vor allem § 35 Baugesetzbuch (BauGB), und dem Naturschutzrecht besteht auf der einen Seite ein wirksames Instrumentarium der Gestaltung. Auf der anderen Seite enden diese Möglichkeiten dort, wo der Gesetzgeber bestimmte Nutzungen ausdrücklich privilegiert hat, so die Landwirtschaft, den Bodenabbau und die Windkraft. Und wie die zunehmende Zersiedelung im Außenbereich zeigt, sollte der § 35 BauGB auf den Prüfstand gestellt werden, denn mit der Zersiedelung steigt zugleich das Steuerungserfordernis seitens der Regionalplanung.

Die Definition der Raumbedeutsamkeit wird zum entscheidenden Aspekt. Hier fehlt es bislang an Einheitlichkeit. Nach § 35 (3) BauGB dürfen raumbedeutsame Vorhaben nicht im Widerspruch zu Zielen der Raumordnung stehen. Bedenkt man die räumlichen Wirkungen und vor allem auch Summenwirkungen z. B. von groß dimensionierten Anlagen der Agrarindustrie (Tiermastanlagen etc.) oder der Energiewirtschaft (Biogasanlagen etc.), wird deutlich, dass der Koordinierungsanspruch der Regionalplanung auch für raumbedeutsame (bisherige) privilegierte Vorhaben gelten muss.
Der IIK wird sich mit der Thematik auf der Grundlage einer Diskussionsvorlage bei seiner nächsten Zusammenkunft ausführlicher beschäftigen. Es geht dabei vor allem um die Rolle und die Instrumente der Regionalplanung.

Innenbereich – Außenbereich
[Abbildung aus Powerpoint Präsentation von Thomas Kiwitt, 2011]

Dietmar Scholich