Rückblick: Fachtagung „Planung im Außenbereich? Wo Fuchs und Hase entscheiden"
6.10.2016 im Handelshaus, Hannover
Ca. 70 Teilnehmer diskutierten intensiv die drängenden Anforderungen, die Planung im Außenbereich mit sich bringt.
Im Zentrum stand die Frage nach der Reformbedürftigkeit des § 35b BauGB. Als Regler der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit privilegierter Nutzungen hat der detailreiche Paragraph heute eine wesentliche Steuerungsfunktion.
Die Tagung hatte zum Ziel, vor dem Hintergrund aktueller und künftiger Herausforderungen auch im Zusammenhang mit der Energiewende Novellierungsbedarfe zu diskutieren, und auch aufzuzeigen, wie eine am Nachhaltigkeitsziel orientierte Raumentwicklung bspw. statt im Außenbereich Einzelfallgenehmigungen eher eine Stärkung der kommunalen Bauleitplanung unterstützen kann.
Die Tagung wurde organisiert von Prof. Dr.-Ing. Ortwin Peithmann, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Frau Prof. Grotefels, Zentralinstitut für Raumplanung, Münster und Vizepräsidentin der ARL und Dr. Martha Pohl, Landesarbeitsgemeinschaft Nordwest der ARL.
Vorträge zum Download im PDF-Format
- Begrüßung
Dr. Susan Grotefels, Zentralinstitutfür Raumplanung, Münster - Außenbereich
Dr. Susan Grotefels, Zentralinstitutfür Raumplanung, Münster - Zur Rechtsgeschichte des § 35 BauGBDr.
Boas Kümper, Zentralinstitutfür Raumplanung, Münster - Intentionen der Privilegierungstatbestände
Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Honorarprofessor Universität Bonn, Ministerialdirigent a.D - Planungs-, Entscheidungs- und Beteiligungsstrukturen im Außenbereich:Eine kritische Bestandsaufnahme
Prof. i.R. Dr.-Ing. Ortwin Peithmann, Universität Oldenburg - Typische Fallbeispiele
Dr.-Ing. Peter Schaal, Universität Oldenburg - Folgen und Alternativen einer möglichen Entprivilegierung am Beispiel erneuerbarer Energien
Prof. Dr. Martin Wickel, HafenCity Universität Hamburg - Zusammenfassung Podiumsdiskussion
- Résumé: Planung im Außenbereich