Stellungnahme des Präsidiums der ARL zu den gesetzlichen Neuregelungen für die Windenergieplanung
Pressemitteilung , 7.12.2022
Am 28.07.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) verkündet. Die darin enthaltenen Regelungen zur planerischen Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen verändern die Planungsverfahren grundsätzlich. Weil damit (auch über den engeren Anwendungsbereich hinaus) erhebliche Folgen für den Stellenwert der Raumordnung insgesamt verbunden sind, erreichen die ARL aktuell zahlreiche Anfragen zum Wind-an-Land-Gesetz und den darin enthaltenen Änderungen bestehender Gesetze, insbesondere des Baugesetzbuchs. Nachfolgend möchte das Präsidium der ARL einige erste Kommentare zu den umfangreichen Novellierungen abgeben, die zum Teil erst in den nächsten Jahren in vollem Umfang wirksam werden: