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Regionalplanung – Wegbereiterin des Windenergieausbaus

Stellungnahme des Informations- und Initiativkreises (IIK) Regionalplanung der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft 

(Stand Januar 2024)

Mit neuen Rechtsgrundlagen regionale Verantwortung übernehmen!

Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine wichtige Säule für die Energiewende und den Klimaschutz sowie für eine kostengünstige, verlässliche und nachhaltige Energieversorgung Deutschlands. Seit 2022 gibt der Bund Flächenziele zum Ausbau der Windenergie vor: Bis zum Jahr 2032 müssen 2 % des Bundesgebiets für diesen Zweck planerisch gesichert werden. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem Windenergieflächenbedarfsgesetz und den Änderungen des Baugesetzbuches sowie des Raumordnungsgesetzes – liegen nun deutlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Sicherung von Flächen zur Windenergieerzeugung vor. Zudem hat der Bundesgesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt, dass die erneuerbaren Energien als Belang mit Gewichtungsvorrang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen einzustellen sind, solange bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist und die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und Nebenanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Mit der Umsetzung dieser Aufgabe haben 13 Flächenländer die Regionalplanung beauftragt. Das ist ein großer Vertrauensbeweis für die Regionalplanung, die in vielen Regionen schon seit langer Zeit Vorreiterin einer dezentralen Energiewende ist. Sie hat das notwendige Know-how und ist hoch motiviert, die ihr gesetzten Ziele zu erreichen. Der aktuelle Auftrag an die Regionalplanung bestätigt ihre Bedeutung als starke und verlässliche Planungsebene zwischen der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung.

Die Flächensicherung für die Windenergie ist ein Gemeinschaftswerk!

Die Erreichung der Flächenziele ist vor allem in den bisher eher zurückhaltend agierenden Ländern eine große Herausforderung. Wir sind der Überzeugung, dass die Regionalplanung auch diese Herausforderung in einem demokratisch legitimierten Prozess meistern wird. Zudem ist die Aufstellung eines Regionalplans immer ein Gemeinschaftswerk, an dem viele Partner mitwirken. Insbesondere zu nennen sind die Fachbehörden des Bundes und der Länder, die kommunalen Gebietskörperschaften und zahlreiche weitere öffentliche und zivilgesellschaftliche Institutionen und Vereinigungen. Neben einem breiten gesellschaftlichen Rückhalt für die Energiewende in der Bevölkerung sowie der Akzeptanz vor Ort ist eine enge und reibungslose Zusammenarbeit der Regionalplanung mit diesen Partnern zwingend erforderlich, um die engen Zeitvorgaben (mit dem ersten konkreten Zwischenziel bereits im Jahr 2027) zu erfüllen.
Oberstes Ziel muss sein, dass die Regionalplanung zeitnah möglichst konfliktarme Flächen identifizieren kann. Dabei muss auch die Regionalplanung selbst ihre Arbeitsprozesse beschleunigen. Hierzu muss, wo noch nicht geschehen, die personelle Ausstattung der Regionalplanungsstellen an die erheblich gestiegenen Anforderungen angepasst werden.

Gravierende Engpässe und Schnittstellenprobleme beim Datenaustausch beseitigen!

Die Regionalplanung ist in besonderer Weise auf bessere Qualität und höhere Geschwindigkeit der Zulieferungen durch die Partner angewiesen. Alle eingebundenen Partner müssen ihre Daten und Informationen der Regionalplanung zeitgerecht, passgenau und digital zur Verfügung stellen. Viele Partner haben die entsprechende Bereitschaft zur Mitwirkung bereits signalisiert, doch werden schon jetzt einige gravierende Engpässe und Schnittstellenprobleme deutlich, die im Sinne der Energiewende schnell überwunden werden müssen:

  • Viele Informationen werden bislang in unzureichender Genauigkeit auf Papier übermittelt. Alle Flächendaten müssen genau sein und digital sowie zügig bereitgestellt werden. Unter anderem müssen alle vorhandenen und geplanten Siedlungsflächen in verlässlichen ATKIS-Daten digital zur Verfügung stehen.
  • Daten der zivilen Luftfahrt müssen von der Flugsicherung in Form von konkreten und verlässlichen Angaben, insbesondere zu den jeweiligen Schutzbereichen um die einzelnen Flugsicherungsanlagen, bereitgestellt werden. Die bisher üblichen und viel zu großen Pauschalwerte schließen unnötig viele Flächen von einer Windenergienutzung aus.
  • Zur Berücksichtigung militärischer Belange müssen die Daten durch die Bundeswehr, insbesondere zu Hubschraubertiefflugstrecken und Mindestführungshöhen, exakt, digital und erheblich schneller bereitgestellt werden.
  • Die Daten zum Natur- und Artenschutz müssen durch die zuständigen Naturschutzbehörden verlässlich, maßstabsgerecht, aktuell und flächendeckend bereitgestellt werden. Nur dann können sensible Flächen bereits auf der Ebene der Regionalplanung berücksichtigt werden.
  • Die Behörden des Denkmalschutzes müssen digitale Datengrundlagen zu landschaftsbildprägenden Denkmalen bereitstellen, um die Schutzbereiche entsprechend berücksichtigen und einarbeiten zu können.

Erforderlich ist eine neue Kultur der Zusammenarbeit!

Die Regionalplanung ist gefordert, für die kommenden Jahre ihre Ressourcen zu konzentrieren und die Windenergieplanungen zügig umzusetzen. Über die genannten Probleme im Bereich der Digitalisierung und der Datenqualität hinaus ist eine neue Kultur der Zusammenarbeit erforderlich, bei der das „überragende öffentliche Interesse“ an erneuerbaren Energien und damit verbunden die Notwendigkeit zur gemeinsamen Problemlösung im Vordergrund stehen. Das gilt sowohl für die ebenenübergreifende Zusammenarbeit (Bund, Länder, Regionen, Kommunen) als auch für die Zusammenarbeit mit den Fachbehörden.

Gleichermaßen darf es nicht zu einer inhaltlichen Überfrachtung der Regionalplanung kommen: Wenn die nachgelagerten Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen durch den Bundesgesetzgeber z. B. bezüglich der artenschutzrechtlichen Belange inhaltlich vereinfacht werden, können diese Prüfungen nicht der Regionalplanung aufgebürdet werden. Sie sind für diese Planungsebene viel zu detailliert und würden den Planungsprozess zwangsläufig verlangsamen. Wenn eine Planungsbeschleunigung erreicht werden soll, muss die Untersuchungstiefe auf das der regionalplanerischen Ebene Angemessene zurückgeführt werden. Dann kann die Regionalplanung ihre Stärke in der großräumigen Konfliktentzerrung auch im Spannungsfeld zwischen Windenergie und Artenschutz ausspielen.

Rückmeldungen aus den Fachbehörden folgen oft noch den bisherigen Mustern aus der Zeit der Ausschlussplanung (Ermittlung von Konzentrationszonen). Diese Reaktionen sind nicht mehr brauchbar, weil die Regionalplanung nunmehr eine Positivplanung für konkrete Flächen vornehmen muss. Die inhaltlichen Schnittstellen zwischen der Regionalplanung und den Beiträgen ihrer Partner müssen im Hinblick auf die neuen Abwägungsvorgaben sowie den neuen Kontext einer Positivplanung ohne Ausschlussgebiete gänzlich neu justiert werden: An die Stelle von Maximalforderungen sollten differenzierte, priorisierende Rückmeldungen zu den jeweiligen Belangen treten.

Fazit

Die Regionalplanung muss alle Kräfte auf eine zügige Sicherung der Flächen für die Erzeugung von Windenergie setzen. Das kann sie aber nur leisten, wenn die Rahmenbedingungen verbessert werden und die genannten Partner gut und zuverlässig mitwirken. Dann kann die Regionalplanung als überörtliche und fachübergreifende Planung den notwendigen Ausbau der Windenergie im gesamtgesellschaftlichen Interesse schnell und fundiert voranbringen.

Die Anforderungen an die Regionalplanung selbst sind erheblich gestiegen. Die personelle Ausstattung der Regionalplanungsstellen wurde noch nicht überall entsprechend angepasst. Hier sind die Träger der Regionalplanung gefragt, die notwendigen Verstärkungen einzufordern oder zu ermöglichen. Ebenso sollten die Beratungs- und Genehmigungskapazitäten der Landesbehörden erhöht werden.
Nur unter den genannten Rahmenbedingungen ist die Regionalplanung als überörtliche und fachübergreifende Planung in der Lage, dem notwendigen Ausbau der Windenergie im gesamtgesellschaftlichen Interesse den Weg zu bereiten.

Für den IIK Regionalplanung der ARL:

Andrea Angerer, Prof. Dr. Rainer Danielzyk, Dipl.-Ing. Manuela Hahn, Prof. Dr. Axel Priebs, 
Dr. Sebastian Wilske