Direkt zum Inhalt

Stellungnahme aus der ARL: Risiken und Fehlanreize der gesetzlichen Neuregelungen für einen beschleunigten Wohnungsbau

Seit Wochen kritisieren Fachleute die Pläne des Bauministeriums zur Umsetzung des sogenannten "Bau-Turbo"-Paragraf 246e BauGB zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

 In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und für Projekte mit mehr als sechs Wohneinheiten könnte der neue Paragraf 246e BauGB bewährte Instrumente der Bauleitplanung, der Bodenpolitik sowie der ökologischen und sozialen Stadtentwicklung wie Öffentlichkeitsbeteiligung, Vorgaben zur Nutzungsmischung oder zur Schaffung sozialer Einrichtungen, Auflagen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen oder Quoten für den sozialen Wohnungsbau sowie Mietpreisbindungen bis Ende 2026 weitreichend außer Kraft setzen. 

Kritische Stimmen befürchten daher Anreize zur Fehlentwicklung bei der Siedlungsplanung zu Lasten von Klima- und Naturschutz, zugleich stellt sich die Frage, ob dadurch überhaupt Segmente im Wohnungsbau gefördert werden, die so dringend benötigt werden.

Aufgrund der Aktualität des Themas fassen wir die fachlichen Einschätzungen von Prof. Dr. Axel Priebs (Präsident der ARL) und Frank Reitzig, Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Bau-, Planungs- und Umweltrecht in Berlin und Mitglied der ARL für Interessierte hier noch einmal zusammen. Die Stellungnahme entstand im Rahmen einer medialen Anfrage der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft im Auftrag der Südwest Presse.

Zur Stellungnahme