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Strategische Regionalentwicklung

Neue Fördermaßnahme von BMWSB und BBSR greift Anregungen aus der Stellungnahme des Ad-hoc-Arbeitskreises „Bundesförderinstrument Regionalentwicklung“ der ARL vom 15.05.2020 auf.

Das Bundesbauministerium fördert erstmals die Erarbeitung strategischer Regionalentwicklungskonzepte. Damit sollen Regionen unterstützt werden, tiefgreifende Veränderungen und Herausforderungen wie die Klimaanpassung, sozioökonomischen Strukturwandel, demographischen Wandel und Migration zum Anlass zu nehmen, um zukunftsorientierte, integrative und kooperative Regionalentwicklung zu initiieren.

 Für eine Pilotphase von 2024 bis 2026 können sich bis zum 10. März 2024 Träger der Regionalplanung, Landkreise und Kommunalverbände bewerben.

In diesen Förderaufruf sind Empfehlungen der ARL aus dem Jahre 2020 eingegangen. Seinerzeit hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die ARL um eine Stellungnahme zur Notwendigkeit und möglichen Ausgestaltung eines Förderinstruments des Bundes für die Raumentwicklung gebeten. Diese Bitte wiederum ging auf Ausführungen einer Facharbeitsgruppe der in der vergangenen Legislaturperiode eingerichteten Regierungskommission Gleichwertige Lebensverhältnisse zurück, die empfohlen hatte, „die Raumordnung/Raumentwicklung in Abgrenzung bzw. Verzahnung bereits bestehender Förderinstrumente mit einem eignen Förderinstrument zu unterlegen“. Zur Erarbeitung der erbetenen Stellungnahme hatte die ARL im Januar 2020 einen Ad-hoc-Arbeitskreis mit erfahrenen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet.

Die ARL begrüßt die Veröffentlichung der Förderrichtlinie durch das jetzt zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sehr. Dieser Ansatz zur Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte (SREK) ist deshalb besonders bedeutsam und zukunftsweisend, weil eine stärkere Verzahnung von Raumordnung und Raumentwicklung im Mittelpunkt steht. Leider werden in der Praxis der Raumgestaltung diese beiden wichtigen Dimensionen viel zu oft nicht miteinander verknüpft. Genau an diesem Defizit setzt die Förderrichtlinie an. 

Von daher wäre zu wünschen, dass zahlreiche interessante und zukunftsweisende Vorhaben mit dieser Förderrichtlinie unterstützt werden können.

Die ARL hat sich mit dieser Thematik, der Verknüpfung von Raumordnung, insbesondere Regionalplanung, und Regionalentwicklung, inzwischen weitergehend beschäftigt. So hat 2023 eine Arbeitsgruppe der Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Positionspapier aus der ARL 142 mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht.

Dr. Martina Hülz
Leitung des Referats „Wirtschaft und Mobilität“ der ARL
Tel. +49 511 34842 28
martina.huelz@arl-net.de

Strategische Regionalentwicklung (PDF)